Mitglied werden – gemeinsam stark seit 1987
Seit fast vier Jahrzehnten ist unsere Elternhilfe eine verlässliche Gemeinschaft für Familien mit Rett-Syndrom. Was 1987 begann, ist heute ein lebendiges Netzwerk mit über 1.500 Mitgliedern in sieben Regionalgruppen und Landesverbänden – getragen von Zusammenhalt, Erfahrung und dem festen Willen, füreinander da zu sein.
Was wir gemeinsam tun können, das tun wir. Mit Engagement, Herzblut und vielen unterschiedlichen Angeboten – immer dort, wo Unterstützung gebraucht wird und möglich ist.
Sie sind herzlich willkommen.
Als Familienmitglied oder Einzelmitglied mit einem Rett-Mädchen oder einer Rett-Frau – oder als Fördermitglied, das unsere Arbeit ideell und finanziell unterstützt. Ihre Beitrittserklärung wird von unserer Bundesgeschäftsstelle an die passende Regionalgruppe bzw. den zuständigen Landesverband weitergeleitet.
Mit Ihrer Mitgliedschaft setzen Sie ein Zeichen: für Solidarität, für Mitgestaltung und für unsere Kinder und Frauen mit Rett-Syndrom. Die Elternhilfe lebt von Menschen, die sich einbringen möchten – aktiv im Vereinsleben oder unterstützend im Hintergrund. Beides ist wertvoll. Beides zählt.
Als Teil unserer Gemeinschaft werden Sie sich gut aufgehoben fühlen, neue Kontakte knüpfen, Austausch erleben und gemeinsam etwas bewegen – für eine gute Sache und mit Menschen, die wissen, wovon Sie sprechen.
Bitte wählen Sie die regionale Elternhilfe, bei der Sie Mitglied werden möchten.
Und falls Sie bereits Mitglied sind und sich Ihre Kontaktdaten geändert haben: Nutzen Sie bitte unser Änderungsformular, damit wir weiterhin gut in Verbindung bleiben können.
Herzlichen Dank – und schön, dass Sie da sind.
Ordentliche Mitgliedschaft
Dazugehören. Verstanden werden. Gemeinsam tragen.
Wenn Ihre Tochter mit dem Rett-Syndrom lebt, stehen viele Fragen, Sorgen und Herausforderungen im Raum – oft schon lange, manchmal ganz plötzlich. Mit einer ordentlichen Mitgliedschaft laden wir Sie ein, Teil einer Gemeinschaft zu werden, die diesen Weg kennt und Sie nicht allein lässt.
Als Elternhilfe teilen wir Erfahrungen, hören zu und unterstützen Sie mit Wissen, Austausch und ehrlicher Nähe. Niemand muss alles wissen oder können – aber gemeinsam geht vieles leichter.
Auf Wunsch können auch enge Familienangehörige wie Großeltern, Geschwister, Pflegeeltern, Tanten oder Onkel ordentliche Mitglieder werden. Denn Rett betrifft oft nicht nur ein Kind, sondern das ganze familiäre Umfeld.
Was Ihnen die ordentliche Mitgliedschaft bietet:
Einladung zu regionalen Treffen (auf Wunsch auch in anderen Regionen)
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Möglichkeit, sich aktiv einzubringen – oder einfach dabei zu sein
Zweimal jährlich unsere Mitgliederzeitschrift „RettLand“
Austausch mit Menschen, die verstehen, wovon Sie sprechen
Mitgliedsbeitrag:
ab 45 € pro Jahr
Alleinerziehende mit einem Rett-Mädchen oder einer Rett-Frau: ab 30 € pro Jahr
Fördermitgliedschaft
Unterstützen, was trägt – auch ohne selbst betroffen zu sein
Nicht alle, die sich für unsere Arbeit einsetzen möchten, haben selbst ein Kind mit Rett-Syndrom. Genau dafür gibt es die Fördermitgliedschaft.
Als Fördermitglied helfen Sie, unsere Angebote, Projekte und die langfristige Unterstützung von Familien möglich zu machen. Sie stärken unsere Arbeit – ideell, finanziell und menschlich.
Auch als Fördermitglied sind Sie herzlich eingeladen, Teil unserer Gemeinschaft zu sein und sich einzubringen, wenn Sie das möchten.
Was eine Fördermitgliedschaft beinhaltet:
Auf Wunsch Einladung zu regionalen Treffen
Einladung zum Jahrestreffen
Möglichkeit, sich aktiv zu engagieren
Enge Anbindung an die Arbeit der Elternhilfe
Mitgliedsbeitrag:
ab 25 € pro Person und Jahr
Gut zu wissen
Unsere regionalen Gruppen betreuen Mitglieder teilweise über mehrere Bundesländer hinweg. Wenn Sie unsicher sind, welche Regionalgruppe für Ihren Wohnort die richtige ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam den passenden Weg.
Tel: 0151 65 40 74 70
Mail: info@rett.de
Informationspflichten nach DSGVO für Mitglieder des Rett Deutschland e.V. – Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom
Hinweise zur Datenverarbeitung
Die Erhebung der Daten erfolgt:
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Vertragsverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.
Die für den Vertragsabschluss und – abwicklung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf von gesetzlichen Verjährungsfristen (grundsätzlich 3 Jahre, beginnend mit dem Schluß des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S lit c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO eingewilligt haben. Einwilligungen zu Veröffentlichungen werden sofort nach Widerspruch gelöscht.
Weitergabe von Daten an Dritte
Für den Einzug Ihres Mitgliedsbeitrages werden Ihr Name und Ihre Bankverbindung an die Volksbank Kassel Göttingen weitergeleitet. Grundlage dafür ist das bestehende Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO. Die Datenschutzerklärung der Volksbank Kassel Göttingen finden Sie hier: Zur Datenschutzerklärung (klick hier)
Für die Zusendung der Mitgliederzeitschrift RettLand sowie Einladungen zur Mitgliederversammlung des Bundesvereines werden Ihr Name und Ihre Adresse übermittelt an:Firma reha GmbH, Dudweilerstraß2 72, 66111 Saarbrücken. Grundlage dafür ist das bestehende Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO. Die Datenschutzerklärung der reha GmbH finden Sie hier: zur Datenschutzerklärung (klick hier)Die Daten werden stets vertraulich behandelt. Die Datenübertragung findet verschlüsselt statt.
Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine e-mail an info@rett.de.

Damit wir die Kinder mit Rett-Syndrom weiterhin betreuen können, benötigen wir Ihre Spende.
Sie schenken damit unseren schwerstbehinderten Kindern Lichtblicke in ihrem schwierigen Alltag - Vielen Dank!
Rett Deutschland e.V. – Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom – ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind von der Steuer absetzbar.