Mit dem 18. Geburtstag ändern sich für junge Menschen mit Rett-Syndrom wichtige rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Rechte und Pflichten gehen formal auf die volljährige Person über – auch dann, wenn weiterhin umfassende Unterstützung notwendig ist. Für Familien bedeutet das, sich rechtzeitig mit Themen wie rechtlicher Betreuung, Sozialleistungen und Zuständigkeiten von Behörden auseinanderzusetzen.
Damit der Übergang ins Erwachsenenalter gut vorbereitet gelingt, ist es wichtig, notwendige Anträge frühzeitig zu stellen und bestehende Ansprüche zu prüfen. Welche Schritte dabei besonders relevant sind und worauf Eltern und Angehörige achten sollten, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Volljährigkeit bei Rett-Syndrom.
Link zum Ratgeber: 18 werden - was bedacht werden muss (Klick hier)
wichtige Informationen stehen am Ende dieser Seite kostenlos zum Download zur Verfügung
Kontaktieren Sie uns ganz einfach & bequem per Telefon oder Mail.
Tel: 02452 1809990
Mail: info@rett.de

Damit wir die Kinder mit Rett-Syndrom weiterhin betreuen können, benötigen wir Ihre Spende.
Sie schenken damit unseren schwerstbehinderten Kindern Lichtblicke in ihrem schwierigen Alltag - Vielen Dank!
Rett Deutschland e.V. – Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom – ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind von der Steuer absetzbar.