Corona Schutzimpfung

Fragen zur Impfung

 

Natürlich sind derzeit die Corona-Pandemie und die Impfung die bestimmende Themen und so erreichen uns viele Anfragen zum Thema Corona-Impfung.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir als Elternhilfe aus rechtlichen sowie ethischen/moralischen Gründen keine Impf-Empfehlung aussprechen dürfen.

Wir können allenfalls mit den uns vorliegenden Informationen Entscheidungshilfen an Hand geben. Wir empfehlen auf jeden Fall ein Gespräch mit dem/der behandelnden Arzt/Ärztin.

Auch wenn es aufgrund der Impfstoff-Knappheit noch bis (schätzungsweise) Ende Februar 2021 dauern wird, bis unsere Mädchen und Frauen über 16 Jahre zur Impfung aufgerufen werden, wollen sich viele bereits jetzt informieren und so erreichen uns verständlicherweise etliche Fragen.

Derzeit sind die mRNA-Impfstoffe der Fa. BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen. Diese haben jeweils eine Wirksamkeit von +/- 95%. Der in der Zulassung befindliche Impfstoff der Firma Astrazeneca ist ein so genannter Vektor-Impfstoff mit einer Wirksamkeit von ca. 75% - dies ist jedoch auch sehr viel im Vergleich z.B. zur Grippeschutzimpfung, die eine Wirksamkeit von max. 50% ausweist.

Der Unterschied zwischen den Impfstoffen und Wirkweisen sind kompakt zusammen gefasst auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter: Link hier:
 

Im Laufe des Jahres werden weitere Impfstoffe zugelassen, Stand heute, wohl auch „konventionelle“.

 

Über Prof. Hanefeld konnten wir in Kontakt treten mit einem der führenden Immunologen in Deutschland, Herrn Prof. Dr. Dr. Helmut Eiffert, Göttingen, dem wir einen Fragenkatalog vorlegten:

 

Sehr geehrter Herr Professor Eiffert, Prof. Hanefeld sagte mir, ich kann mich an Sie wenden bzgl. Elternfragen zur Corona-Impfung. Ich danke Ihnen herzlich für diese Bereitschaft. 

Welche Nebenwirkungen sind zu beobachten bei der mRNA-Impfung

Sollten Menschen mit einer Gen-Veränderung wie das Rett-Syndrom überhaupt eine mRNA-Impfung erhalten oder vermutet man eine bessere Verträglichkeit bei Lebend-/Tod-Impfstoffen oder einer angestrebten Antigen-Impfung

Können Menschen mit Autoimmunerkrankungen der mRNA-Impfstoff verabreicht werden

Können Wechselwirkungen zu Anti-Epileptika durch den mRNA-Impfstoff ausgeschlossen werden oder wäre auch hier ein Zuwarten auf Lebend-/Tod-Impfstoffe angezeigt

Wie ist die Einschätzung der Risikobewertung Covid-Impfung vs. Ansteckung mit dem Virus 

Ich danke Ihnen herzlich und sende Ihnen die besten Wünsche aus dem Saarland

Gabriele Keßler

 

Die Antworten seitens Prof. Eiffert:

 

Liebe Frau Keßler,

besten Dank für Ihre email. Prof. Hanefeld hatte mit mir gesprochen.

Da die wissenschaftliche Erfahrung der Vakzine bisher fehlt, formuliere ich die Situation aus meiner eigenen Sicht.

Nebenwirkungen  der Impfung wird es geben, vergleichbar mit anderen bekannten Impfungen (gelegentlich Rötung, Schwellung an der Injektionsstelle, z.T. etwas Fieber).

Gerade Kinder mit Rett-Syndrom sollten sich meiner Ansicht impfen lassen. Die genetischen Veränderungen spielen dabei keine Rolle. Eine Infektion ist deutlich risikoreicher als die Impfung.

Ob das für Autoimmunerkrankungen auch gilt, ist bisher unklar.

Wechselwirkung von Anti-Epileptika und einem mRNA-Impfstoff halte ich für sehr unwahrscheinlich. Der Corona-Impfstoff ist eine "Totimpfstoff".

In meiner Risikobewertung empfehle ich die Impfung. Die Infektion ist eine enorme Belastung.

Ich halte die Impfung für Kinder mit Rett-Syndrom für sinnvoll.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihr

Prof. Dr. Dr.med. Helmut Eiffert

 

 

Die Impfung ist freiwillig und kostenlos.

Impfungen können immer Nebenwirkungen haben. Diese treten innerhalb einiger Stunden bis Tage nach der Impfung auf.

Derzeit in der Diskussion befindliche „Langzeitschäden“ bedeuten nicht, dass im Moment der Impfung alles in Ordnung scheint und sich Folgen nach einigen Jahren zeigen. Sondern, dass es nach einer Impfung zu einer dauerhaften Schädigung kommt. Diese sind extrem selten.

Nicht empfohlen ist die Impfung derzeit für Schwangere (nur wenige Medikamente sind für Schwangere zugelassen), ebenso sollte in den 2 Monaten nach der Impfung keine Schwangerschaft geplant sein. Es gibt keinerlei Hinweise, sondern ist als Vorsichtsmaßnahme bzw. Empfehlung zu sehen.

Ob eine geimpfte Person andere dennoch anstecken kann, ist derzeit in der Testung; in Kürze werden hierzu Ergebnisse erwartet.

 

Wie sich die Mutationen auf die Wirksamkeit der Impfung auswirkt, wird derzeit überprüft.

 

Wie lange die Immunisierung anhält, wird fortlaufend überprüft. Derzeit kann jedoch schon gesagt werden, dass beim BioNTech-Impfstoff auch die Probanden der klinischen Studie I noch immer Antikörper vorweisen.

Wurde bei der schnellen Entwicklung die Sicherheit außer Acht gelassen? mRNA wird seit Ende der 1990er erforscht. Zur Sicherheit des Impfstoffes hier ein interessanter Link: siehe Sicherheit Corona-Impfstoff

 

Je nachdem, welche Haltung wir gegenüber Impfungen allgemein oder im speziellen zu der Corona-Schutzimpfung haben, ändern sich selbstverständlich die Fragen. Daher versuchen wir die Fragen grob in 3 Gruppen zu beantworten:

 

1. ich möchte meine Tochter und mich schnellstmöglich impfen lassen:

 

Geimpft werden derzeit nur Personen über 16 Jahre. Das ist bei neuen (Erwachsenen-) Medikamenten Standard, da noch nicht ausreichend Daten für Kinder bis 16 vorliegen. Stand derzeit: die zugelassenen Impfstoffe werden in Kürze in die Testung gehen. Bei positiver Wirkung könnte eine Zulassung in 2021 auch für Kinder erfolgen.

 

Aufgrund der Impfstoffknappheit wird derzeit in Prioritäten geimpft. Bitte beachtet, dass sich diese durch veränderte Impfstoffmengen jederzeit ändern können. Die unterschiedliche Altersstruktur in den Bundesländern kann auch dazu führen, dass ein Bundesland noch  Gruppe 1 aufruft, während ein anderes bereits die 2. Gruppe impft. – Hier sind jedoch ebenfalls Verhandlungen im Gange, ob der Impfstoff in der Quotelung statt gemäß Einwohnerzahl gemäß der Demographie verteilt wird.

Unsere Töchter, die in Wohnheimen leben, sind der 1. Gruppe zugeordnet. Hier fordern die Wohnheime die Impftermine an, die Angehörigen / Betreuer*innen werden von den Wohnheimen angeschrieben und angefragt, ob die Impfung durchgeführt werden darf.

Unsere Töchter, die zu Hause leben, sind der 2. Gruppe zugeordnet. Ebenso eine nahe Kontaktperson (Pflegeperson), das findet man jedoch nur ein wenig versteckt unter:  § 3 (3a):  Impfverordnung

Wann und wie diese Gruppe aufgerufen wird, ist derzeit noch nicht klar. Zudem ist die Terminvergabe Ländersache und variiert zwischen den Bundesländern ein wenig. Wir als Verein werden nicht informiert, daher können wir Euch nur anraten, Euch über die örtliche Presse, Funk und den Websites der Länder zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.

 

2. ich möchte lieber noch abwarten, bis mehr Kenntnis über den Impfstoff vorliegt / ich möchte auf einen Vektor–Impfstoff / einen klassischen Impfstoff warten.

 

Wer z.B. zur Gruppe 1 gehört, derzeit aber lieber abwarten möchte, kann sich auch dann melden, wenn die Gruppe 3 aufgerufen wird, oder wenn in die Breite geimpft wird.

Möchte man einen bestimmten Impfstoff, muss (Stand heute) abgewartet werden, bis ausreichend Impfstoff für alle da ist und dann ggfls. nochmals eine Wartezeit auf den „Wunsch-Impfstoff“ einkalkulieren.  

 

3. ich möchte keine Impfung

 

Die Impfung ist freiwillig, es entstehen keine Nachteile, wenn man auf das Impfangebot verzichtet.

Die Frage, ob die Einrichtung eine nicht-geimpfte Person ablehnen kann, können wir  leider nicht beantworten.

Derzeit sind sogar Rechtswissenschaftler unterschiedlicher Meinung, ob hier ein Hausrecht durchgesetzt werden könnte. Grundsätzlich können diese Fragen jedoch frühestens dann akut werden, wenn allen Bürgern ein Impf-Angebot gemacht werden kann. Nicht auszuschließen ist, dass auf der Zeitschiene unterschiedliche Länder die Einreise nur geimpften Personen gestatten bzw. haben einige Länder dies bereits angekündigt. Dies liegt jedoch nicht im Einflussbereich von Deutschland.

Gute Nachrichten erhielten wir zu diesem Thema auch von ACHSE e.V., die durch einen offenen Brief erreichen konnte, dass in der 2. Priorisierungsgruppe neben Trisomie 21 und geistiger Behinderung nun auch die Seltenen explizit benannt sind. zum Link:

 

Bitte informiert Euch fortlaufend über die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, des RKI, des Paul-Ehrlich-Instituts und den Seiten Eurer Bundesländer.

 

Vor allem aber bleibt bitte alle gesund, passt weiterhin auf Euch und Eure Lieben auf.

Wir alle hoffen auf ein baldiges und vor allem gesundes Wiedersehen.

Herzliche Grüße
Euer Vorstand

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