Allgemeine Informationen zusammengefasst

Was ist das Rett-Syndrom?

   

 

Das Rett-Syndrom entwickelt sich in verschiedenen Stadien.

Der zwischen dem 6. und 18. Monaten eintretende Entwicklungsstillstand, besonders aber der danach folgende Verlust vorhandener Fähigkeiten, sind für die Eltern und auch für die Kinder selbst sehr belastend. Häufig stabilisieren sie sich nach einigen Jahren, öffnen sich wieder ihrer Umwelt und machen kleine Entwicklungsfortschritte. Sie bleiben allerdings ihr Leben lang in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung stark eingeschränkt und sind auf Hilfe und Unterstützung angewiesen.

Bisher gibt es leider keine Therapie, die das Rett-Syndrom »heilt«. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Behandlungsmöglichkeiten mit denen die Kinder unterstützt und gefördert werden können: Krankengymnastik, Musiktherapie, Reittherapie, Beschäftigungstherapie, therapeutisches Schwimmen, Cranio Sacrale, Unterstützte Kommunikation usw. Die Therapien sind dabei immer individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abzustimmen.

Einen wissenschaftlichen Beitrag können Sie hier: Springer Verlag lesen.

Sehr selten sind auch Jungen vom Rett-Syndrom betroffen. Lesen Sie hierzu unter Rett Jungen (klick hier)

Hinweis:

Bislang ist man davon ausgegangen, dass nur Mädchen vom Rett-Syndrom betroffen sind und männliche Babys in der Schwangerschaft bzw. kurz nach der Geburt versterben. Doch inzwischen weiß man, dass diese Kinder überleben können und dadurch immer mehr Jungen mit dem Rett-Syndrom diagnostiziert werden.

Zur besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage nur das generische Femininum verwendet. Die darin verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich jedoch auf alle Geschlechter.
Ebenso werden häufig „Rett Kinder“ erwähnt. Dies bezieht sich sowohl auf Kinder als auch auf Jugendliche und Erwachsene mit Rett-Syndrom. Aus Sicht der betroffenen Familien ist stets „das Kind“ gemeint und wird deshalb zur besseren Lesbarkeit im Text so beibehalten.

 

1. Vorsitzende

Gabriele Kessler


Tel.: 06838830177
Mail: g.kessler@rett.de

Ansprechpartnerin für Eltern

Justine Jens

+49 (6261) 9363628
Beratung per Whats-App:
Tel.: 015154800600
Mail: info@rett.de

Glücklich leben mit Rett
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Diagnostische Kriterien

Für die Diagnose des Rett-Syndroms gelten verschiedene Kriterien als Voraussetzung:

Normale Schwangerschaft und Geburt

  • Weitestgehend normale Entwicklung während der ersten 6 bis 18 Monate
  • Normaler Kopfumfang bei Geburt
  • Häufig Verminderung des Kopfumfangwachstums zwischen dem 1. und 4. Lebensjahr
  • Vorübergehender Verlust von sozialer Kontaktfähigkeit
  • Störung der Sprachentwicklung und Kommunikationsfähigkeit, mentale Retardierung unterschiedlichen Ausmaßes
  • Verlust erworbener, sinnvoller Handfunktionen zwischen dem 1. und 4. Lebensjahr
  • Handstereotypie: waschende, knetende, schlagende, zupfende Bewegungen
  • Störung des Gangbildes

Häufige Begleitsymptome

Die Diagnose eines Rett-Syndroms wird erheblich durch die Tatsache erschwert, dass all diese Symptome in ganz unterschiedlicher Ausprägung auftreten. Neben den klar definierten diagnostischen Kriterien sind weitere Auffälligkeiten und Begleitsymptome typisch für das Rett-Syndrom und betreffen fast alle Kinder:

  • Zurückgezogenheit
  • Scheinbar mangelndes Interesse an Umwelt und Mitmenschen
  • Zähneknirschen (Bruxismus)
  • Lach-oder Schreiattacken
  • Stereotypien und damit verbundene Apraxie
  • Epilepsien unterschiedlicher Ausprägung
  • Skoliose
  • Gangstörungen (Ataxie)
  • Verdauungsprobleme
  • Perioden beschleunigter und vertiefter Atmung, Atempausen, Luftschlucken, Atemunregelmäßigkeiten
  • Speichelfluss
  • Schlafstörungen
  • Kleinwuchs, kleine Füße
  • mangelnde Durchblutung der Extremitäten mit kalten, bläulichen Füßen und Unterschenkeln

Das Rett-Syndrom ist eine genetisch bedingte Veränderung und kann derzeit nicht ursächlich behandelt werden. Bisher können nur die Symptome behandelt oder gelindert werden. Einige dieser Symptome lassen sich nur schwer beeinflussen, andere sind gut behandelbar. Auch das ist von Kind zu Kind unterschiedlich.

Gibt es ein Risiko, dass nachfolgende Geschwister mit Rett-Syndrom zur Welt kommen?

Das Wiederholungsrisiko liegt nach heutigen Erkenntnissen weit unter 0,5 %. Aufgrund der wenigen mit dem Gentest bestätigten Geschwisterfälle besteht eine nicht genauer präzisierbare minimale Wahrscheinlichkeit für weitere Kinder mit Rett-Syndrom. Die Möglichkeit einer pränatalen Diagnostik ist gegeben. Diese sollte jedoch individuell und ausführlich im Rahmen einer genetischen Beratung erörtert werden.

Erhärtende Kriterien

Viele, aber nicht alle Kinder mit Rett-Syndrom weisen noch eins oder mehrere der folgenden Kriterien auf. Sie sind für die Diagnosestellung nicht erforderlich, können aber die Diagnose sichern:

  • Weibliches Geschlecht
  • Atemregulationsstörungen (Phasen mit Hyperventilation, Atempausen)
  • EEG-Abnormitäten
  • Epileptische Anfälle
  • Hypotonie im Anfangsstadium, später eher Spastizität oder Rigidität der Muskulatur, wenig ausgeprägte Muskulatur
  • Skoliose
  • Schlecht durchblutete, häufig kleine, kalte, bläuliche Füße
  • Wachstumsretardierung
  • Zähneknirschen (Bruxismus)

Seit 1999 kann die Diagnose Rett-Syndrom mit einem Gentest erhärtet werden. Bei Kindern mit einem typischen Verlauf, dem sogenannten “klassischen Rett-Syndrom” ist dieser zu 80 % bis 85 % positiv. Mit dem neuen Gentest werden jedoch auch Mädchen (und sehr selten Jungen) mit Rett-Syndrom diagnostiziert, die nicht oder nicht alle typischen Merkmale aufweisen. So wurden als atypische Varianten das kongenitale Rett-Syndrom, bei dem die normale Anfangsentwicklung fehlt, das Preserved-Speech-RS, bei dem die Sprache zumindest teilweise erhalten bleibt und eine Variante mit sehr frühen epileptischen Anfällen beschrieben.

Ähnliche Diagnosen

Am häufigsten werden Rett-Mädchen als frühkindlich autistisch fehldiagnostiziert, weil viele von ihnen autistische Züge aufweisen. Das Angelman-Syndrom weist ebenfalls Ähnlichkeiten mit dem Rett-Syndrom auf.

Ausschlusskriterien

Folgende Kriterien werden als Ausschlusskriterien genannt:

  • Beweis intrauteriner (vorgeburtlicher) Wachstumsretardierung
  • Organvergrößerung oder andere Hinweise auf Speicherkrankheiten
  • Retinopathie oder eine optische Atrophie
  • Mikroenzephalie bei Geburt

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