Steuererklärung

4.500 Euro Fahrtkosten können pauschal geltend gemacht werden

 

WICHTIG FÜR EURE STEUERERKLÄRUNG

4.500 Euro Fahrkostenpauschale für Menschen mit Behinderung

Wenn im Behindertenausweis das Merkzeichen: "aG", "Bl", "TBl" oder "H" steht, beträgt die Fahrtkostenpauschale 4.500 Euro pro Jahr (entspricht 15.000 Kilometern). Diesen Betrag könnt Ihr in der Steuererklärung geltend machen, ohne entstandenen Kosten im Einzelnen nachweisen zu müssen.

Wenn Ihr mehr als 15.000 km im Jahr fahrt, muss dies im Einzelnen nachgewiesen werden, durch Fahrtenbuch (im Handel erhältlich oder als Excell-Tabelle). Dann kann auch eine höhere Summe steuermindernd eingereicht werden.

Daher solltet Ihr genau abwägen. Wenn Ihr viele und/oder lange Fahrten zu Therapien habt oder lange Urlaubsreisen mit dem Auto unternehmt, kann die 15.000 km-Grenze schnell geknackt werden. Sind es weniger, ist die Pauschale natürlich sehr viel einfacher zu händeln.

 

Beachtet bitte:

Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert, blind, taubblind oder hilflos sind, können neben unvermeidbaren Privatfahrten (Arzt, Therapie etc.) auch Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten in der Steuererklärung geltend machen.

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