30. April

Redaktionsschluss für unsere Mitgliederzeitschrift RettLand #52

 

Der Redaktionsschluss für unsere Mitgliederzeitschrift RettLand #52 ist der 30. April 2024.

Aufgrund der Vorschriften der EU-DSGVO können wir leider nur Berichte aufnehmen, die über diese Homepage eingereicht werden.
Die Einreichung ist hier: https://www.rett.de/de/RettLand-Beitrag-einreichen_93_Verein.html möglich.

Wir freuen uns bereits heute auf viele Berichte von Veranstaltungen der Elternhilfe, Erfahrungsberichte, Therapieerfahrungen und vieles mehr.

Sollten Sie/ solltet Ihr Schwierigkeiten beim Hochladen haben, helfen wir gerne weiter.

Hinweis: Den Bericht benötigen wir als Word-Datei.
Bitte durchgehend schreiben (keine Trennzeichen), das erleichtert uns das Layout sehr.
Bilder müssen wenigstens eine Größe von 1 MB haben (ansonsten leidet die Qualität beim Druck und das wäre schade).

Damit wir die Kinder mit Rett-Syndrom weiterhin betreuen können, benötigen wir Ihre Spende.
Sie schenken damit unseren schwerstbehinderten Kindern Lichtblicke in ihrem schwierigen Alltag - Vielen Dank!

Rett Deutschland e.V. – Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom – ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind von der Steuer absetzbar.