Servicestellen nach SGB IX
Servicestellen für Rehabilitiation nach dem SGB IX
Vortrag von Frau Beckmann, Gebietsleiterin der LVA Thüringen
gehalten
beim Treffen der Regionalgruppe Thüringen/Sachsen am 2. März 2002
Nach §§ 22 ff. SGB IX müssen sich die sog. Rehabilitationsträger, welche die
Spitzenverbände der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen und die Bundesanstalt
für Arbeit sind, dazu verpflichten, geeignete Strukturen zu schaffen, die eine umfassende
Beratung und Auskunft für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Bezug
auf mögliche und nötige Reha-Maßnahmen ermöglicht.
Um diesen Anspruch durchzusetzen, sieht das SGB IX die Einrichtung von gemeinsamen
trägerübergreifend arbeitenden Servicestellen für Rehabilitation vor.
Schwachstelle des Gesetzes ist, wie uns Frau Beckmann erläuterte, die Einrichtung
dieser Servicestellen unter "Nutzung vorhandener Strukturen". Das bedeutet, es darf
nichts kosten und muss mit den vorhandenen Mitarbeitern durchgeführt werden.
Die Verantwortung für den Aufbau der gemeinsamen Servicestellen in der Initiierungsphase
in Thüringen liegt bei der Landesversicherungsanstalt.
Frau Beckmann konnte über den Stand der Dinge nur für das Land Thüringen informieren.
Dort ist es so, dass sich im 2. Halbjahr 2001 die Rehaträger über die Anzahl und
Standorte der zu eröffnenden Servicestellen geeinigt haben und zum 15.10.2001 die
erste Stelle der LVA Thüringen in Weimar feierlich eröffnet wurde. Bis zum Jahresende
gingen 21 der 29 geplanten gemeinsamen Servicestellen in Thüringen an die Arbeit.
Die Adressen und Telefonnummern können bei Herrn Krause erfragt werden.
Auf die Frage, welche Ausbildung die beratenden Mitarbeiter dieser Servicestellen
haben, sagte uns Frau Beckmann, dass sie in einem dreitägigen Seminar geschult würden.
AnsEs wurde darüber nachgedacht, ob nicht auf der Rett-Homepage ein Link zu einer,
dann noch zu erstellenden Info-Seite über die Servicestellen, eingerichtet werden
könnte.onsten aber normale Sachbearbeiter der verschiedenen Rehaträger seien. Einige
anwesenden Eltern bezweifelten sehr, dass ein dreitägiges Seminar die Mitarbeiter
der zukünftigen Servicestellen in die Lage versetzt, eine so umfassende Beratungstätigkeit
durchzuführen.
Frau Beckmann merkte an, dass bisher die Beratungsstellen von den Betroffenen
wenig angenommen worden ist. Dazu meinten wir, dass möglicherweise noch mehr Infos
z.B. über das Internet weitergegeben werden müssten.
