Merkblatt zur Grundsicherung
Wie können behinderte Menschen durch das neue Gesetz ihren Lebensunterhalt
sichern?
von Katja Kruse
Herausgegeben vom Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Brehmstraße 5-7,
40239 Düsseldorf
Tel. 0211/64004-0
Fax 0211/64004-20
info@bvkm.de
www.bvkm.de
Vorbemerkung des Merkblatts
Das neue "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiG)" wurde im Rahmen der Rentenreform 2001 verabschiedet.
Bei dem GSiG handelt es sich um ein eigenständiges, dem Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) vorgelagertes Leistungsgesetz. Nach diesem Gesetz erhalten Menschen, die
das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie volljährige Menschen, die dauerhaft
voll erwerbsgemindert sind, eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, die zur
Sicherung ihres Lebensunterhaltes dient. Das GSiG tritt zum 1. Januar 2003 in
Kraft. Das vorliegende Merkblatt beschränkt sich auf Fragestellungen, die bei
behinderten Menschen und ihren Familien im Zusammenhang mit der Grundsicherung
auftreten können.
Das
gesamte Merkblatt können Sie als PDF-Dokument einsehen.
